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   BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72   

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BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 109
  • NJW 1975, 1965
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Diese Unterscheidung, deren Verfassungsmäßigkeit bisher nicht ernsthaft in Zweifel gezogen wurde und die auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 13, 331 (339)), berücksichtigt unter anderem den Umstand, daß bei Personengesellschaften den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen in größerem Umfang Rechnung getragen werden kann als bei juristischen Personen.

    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).

    Nach dieser verfassungsrechtlich an sich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Entscheidung sind für die Besteuerung gewerblicher Einkünfte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften grundsätzlich ungleich (BVerfGE 13, 331 (339)).

    Es muß darüber hinaus wegen des Charakters der Gewerbesteuer als einer zusätzlichen Ertragsteuer die gesamte steuerliche Belastung von Erträgen betrachtet und bei der Beurteilung dieses Gesamtbereichs berücksichtigt werden, wieweit die Personengesellschaften nach dem Gewerbesteuerrecht selbst oder bei der sonstigen Besteuerung von Erträgen begünstigt sind (vgl. BVerfGE 13, 331 (342); 32, 260 (269)).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Dieser objektive Inhalt des Gesetzes ist maßgebend; soweit eine Verletzung des Gleichheitsgebots in Art. 3 Abs. 1 GG geltend gemacht wird, ist er nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen daraufhin zu prüfen, ob sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung finden läßt (BVerfGE 1, 14 (52); ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Sie beruft sich damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Verletzung einer vom Gesetz selbst statuierten Sachgesetzlichkeit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (BVerfGE 34, 103 (115) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Für die verfassungsrechtliche Prüfung der angegriffenen Regelung ist es unerheblich, ob die verschiedene Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften vom Gesetzgeber bewußt gewollt war oder ob sie - wie die Beschwerdeführerin meint - lediglich eine vom Gesetzgeber übersehene Auswirkung seiner Bezugnahme auf andere Gesetze darstellt (vgl. BVerfGE 18, 38 (45)).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Es muß darüber hinaus wegen des Charakters der Gewerbesteuer als einer zusätzlichen Ertragsteuer die gesamte steuerliche Belastung von Erträgen betrachtet und bei der Beurteilung dieses Gesamtbereichs berücksichtigt werden, wieweit die Personengesellschaften nach dem Gewerbesteuerrecht selbst oder bei der sonstigen Besteuerung von Erträgen begünstigt sind (vgl. BVerfGE 13, 331 (342); 32, 260 (269)).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befasst.

    In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer charakterisiert (BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117).

    Für die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer (so BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117) kann insoweit nichts anderes als bei der Einkommensteuer gelten.

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder ist von ihr ausgegangen (vgl. BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

    In weiteren Entscheidungen zur Gewerbesteuer hat das BVerfG die Hinzurechnungsvorschriften stets wegen des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. z. B. BVerfG-Beschluss vom 25.10.1977, 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224 [237]; BVerfG-Beschluss vom 12.10.1976, 1 BvR 197/73, BVerfGE 42, 374 [384]; BVerfG-Beschluss vom 18.06.1975, 1 BvR 528/72, BVerfGE 40, 109 [115]).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Das in der Verweisung auf die Gewinnermittlung des Einkommensteuerrechts begründete gewerbesteuerliche Abzugsverbot für eine kalkulatorische Unternehmertätigkeitsvergütung bei Personenunternehmen ist auch durch Praktikabilitätserwägungen hinreichend gerechtfertigt (BVerfGE 40, 109 [117]); der Wert der Arbeitsleistung des im eigenen Betrieb persönlich arbeitenden Unternehmers läßt sich nicht einfach und sicher bestimmen.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09

    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit

    b) Soweit sich die Beschwerdeführerin auf ein verfassungsrechtliches Gebot rechtsformneutraler Besteuerung beruft, ist die gesetzgeberische Entscheidung, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im Rahmen der Besteuerung gewerblicher Einkünfte durch die Gewerbesteuer aufgrund ihrer jeweiligen Besonderheiten ungleich zu behandeln, vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bislang nicht beanstandet worden (vgl. BVerfGE 40, 109 zum sogenannten gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung in BTDrucks 14/2683, S. 98 unter Bezugnahme auf die BVerfG-Entscheidungen vom 18. Juni 1975 1 BvR 528/72 (BVerfGE 40, 109, 118) und vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, 135) die Belastungsentscheidung getroffen, die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb mittels eines Steuerermäßigungsbetrags in § 35 EStG zu mindern und geht davon aus, dass der Entlastungsmechanismus bei Hebesätzen von 400 % regelmäßig zu einer Vollentlastung führt (BTDrucks 14/2683, S. 97).
  • BFH, 14.12.1978 - IV R 98/74

    Vergütung für die geschäftsführende Tätigkeit - Gewerbeertrag - GmbH & Co. KG

    Der Gesetzgeber hat dabei bewußt in Kauf genommen, daß die der Ermittlung des Gewinns dienenden Vorschriften in gewissen Einzelheiten verschieden gestaltet sind und es somit zu unterschiedlichen Besteuerungsergebnissen kommen kann, je nachdem in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird (BFH-Urteil I R 164/68, BFHE 106, 441 [445]); entscheidend war für den Gesetzgeber, daß insoweit eine eindeutige und erschöpfende Regelung geschaffen wird (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Juni 1975 1 BvR 528/72, BVerf-GE 40, 109 [115]).

    Die Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz bedeutet, daß bei der Auswahl der Sachverhalte, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, sachgemäß und nicht willkürlich verfahren wird (ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BFH; vgl. BVerfG-Beschluß 1 BvR 528/72 und BFH-Urteil vom 21. April 1977 IV R 161-162/75, BFHE 122, 141, BStBl II 1977, 512).

    Dabei darf nicht allein auf die gewerbesteuerliche Belastung abgestellt werden; es muß darüber hinaus wegen des Charakters der Gewerbesteuer als einer zusätzlichen Ertragsteuer die gesamte Steuerbelastung von Erträgen berücksichtigt und sodann geprüft werden, inwieweit die Personengesellschaften nach dem Gewerbesteuerrecht selbst und bei der sonstigen Besteuerung von Erträgen begünstigt sind (BVerfG-Beschluß 1 BvR 528/72, BVerfGE 40, 109 [118]; zustimmend Spanner, Anm. in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 7, Rechtsspruch 82).

    Ein solcher Belastungsvergleich ergibt - jedenfalls auf der Grundlage des im Streitjahr geltenden Rechts -, daß sich die auf die Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gestützte Verweisung für die einzelnen Gesellschaftsarten teils günstig, teils ungünstig auswirkt (vgl. im einzelnen BVerfG-Beschluß 1 BvR 528/72).

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 51/15

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86

    Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener

  • BFH, 24.10.1990 - X R 64/89

    Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist

  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 50/15

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 37/94

    Kein Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personenunternehmen im

  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 208/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG 1984;

  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Gießen, 20.04.1988 - II/1 E 7/86

    Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des

  • LSG Hessen, 23.09.1981 - L 8 KR 394/81

    Mutterschaftsurlaub; Väter; Mutterschaftsgeld

  • FG Düsseldorf, 23.04.1997 - 16 K 6061/92

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer;

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien

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